Schon seit dem 1.Mai 2014 ist die EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) rechtskräftig: für Verkäufer und Vermieter bedeutet das, ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis muss während der Besichtigung ausliegen und die Angaben daraus in Immobilienanzeigen ebenfalls angegeben werden. Der Energieausweis informiert Käufer und Mieter über den Energiebedarf der Immobilie. Der Energieverbrauch des Wohngebäudes ist erkennbar und gewährleistet…
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